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Blogbeitrag zur CCD – Q&A mit Nina Pütz

Bereits im vergangenen Jahr kündigte das EU-Parlament an, die EU-Verbraucherkreditrichtlinie zu überarbeiten. Am 12. September war es dann soweit: das neue Kreditrecht wurde verabschiedet.
Was es damit auf sich hat und welche Auswirkungen es für die deutsche Payment-Landschaft mit sich bringt, verrät Ratepays CEO Nina Pütz in unserem exklusiven Interview.

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie wurde verabschiedet. Was genau ist die EU-Verbraucherkreditrichtlinie und welches Ziel verfolgt sie?

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, auch bekannt als CCD (Consumer Credit Directive) oder umgangssprachlich als BNPL-Richtlinie, ist eine Regelung, die sich mit der Kreditvergabe von Kleinkrediten befasst. Diese Richtlinie verfolgt zwei Hauptziele: Erstens, die Harmonisierung der Kreditvergabe auf EU-Ebene, und zweitens, die Stärkung des Verbraucherschutzes.

Wie der Name bereits in sich trägt, handelt es sich um eine EU-Richtlinie, die in erster Linie an die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gerichtet ist und nicht unmittelbar an Unternehmen. Das bedeutet, dass die Richtlinie nach der Verabschiedung zunächst in das nationale Recht umgesetzt werden muss, bevor Unternehmen im Inland neue Vorschriften erhalten.

Wie ist denn der aktuelle Stand der Richtlinie?

Am 9. Oktober wurde die Richtlinie endgültig verabschiedet. Die Länder haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dabei gilt das Prinzip „nationales Recht vor EU-Recht“. Dieser Umsetzungsprozess ist äußerst komplex, und es ist schwer abzuschätzen, wann die Auslegung auf nationaler Ebene abgeschlossen sein wird. Voraussichtlich wird dies nicht vor 2025 der Fall sein.

Worin besteht die Herausforderung dieser Richtlinie für Fintechs bzw. Zahlungsanbieter wie u.a. Ratepay?

Breiter Anwendungsbereich:
Die Richtlinie beinhaltet die Regulierung sämtlicher „default payments“, was bedeutet, dass sie nicht nur auf BNPL-Zahlungsarten abzielt, sondern jegliche Form von Kredit umfasst, die nicht „sofort bezahlen“ bedeutet. Dies schließt alle Arten von Krediten ein.

Gleichzeitig wird die Definition dessen, was als Kredit gilt, erheblich erweitert. Zukünftig fallen auch Buy Now, Pay Later und Ratenkaufkredite bis zu 200 Euro unter die Regulierung für Verbraucherkredite.

Transparente und klare Werbung/Marketing:
Bei Werbemaßnahmen muss ausdrücklich auf den Kreditcharakter hingewiesen werden, und die Auswirkungen müssen deutlich erkennbar sein. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Kredit in Höhe von 1000 oder 20 Euro handelt – die Kreditnatur muss eindeutig dargestellt werden.

Umfangreichere vorvertragliche Information:
Bei Vertragsabschluss werden umfassendere Informationen bereitgestellt, vergleichbar mit herkömmlichen Krediten. Die Verbraucher:innen können selbst wählen, in welcher Form sie die Informationen erhalten möchten, sei es digital oder auf Papier.

Verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfung:
Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird verschärft und muss bei jeder Kreditsumme zwingend durchgeführt werden. Dieser Schritt zielt darauf ab, Situationen, wie sie kürzlich unter dem Hashtag #Klarnaschulden aufgetreten sind, zu verhindern.

Was macht die Richtlinie so komplex?

Unsicherheit bezüglich der praktischen Umsetzung:
Die genaue Ausgestaltung der Prüfung der Zahlungsfähigkeit bei jedem Kauf mittels Buy Now, Pay Later ist noch nicht klar definiert. Auch die EU-Richtlinie bleibt in dieser Hinsicht recht vage. Es besteht noch Unsicherheit darüber, welche Rolle die Zahlungsanbieter in diesem Aufnahmesystem spielen sollen.

Ein konkretes Beispiel:
Kleine und mittelständische Unternehmen unterliegen nicht der Richtlinie, wenn es um Kredite mit einer Zahlungsfrist von weniger als 50 Tagen bei Kaufverträgen geht und keine dritte Partei involviert ist – wobei die Auslegung, wer als „dritte Partei“ gilt und welche Regeln dann gelten, unklar bleibt. Bei Großunternehmen beträgt die Frist lediglich 14 Tage, und auch hier darf keine dritte Partei in die Transaktion involviert sein.

Gehen Banken aus der Umsetzung der CCD wirklich als “Gewinner” hervor?

Nein, die aktuelle Regelung würde viele Banken ebenfalls betreffen, da sie häufig über Tochterfirmen oder Drittanbieter Zahlungen abwickeln. In vielen Fällen übernehmen Banken im BNPL-Geschäft die Rolle des Refinanzierers und sind nicht direkt an der Kundenschnittstelle tätig. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung für Banken eventuell einfacher ist.

Was können Fintechs jetzt schon tun?

Es ist entscheidend, interne Abläufe zu hinterfragen und sicherzustellen, dass ausreichende Transparenz gewährleistet ist. Fintechs sollten sich die Frage stellen, wo noch Raum für Verbesserungen besteht. Ein wichtiger Aspekt ist das Risikomanagement, insbesondere die Überprüfung von Daten. Hierbei sollte sichergestellt werden, dass das Kreditscoring ausreichend viele Indikatoren berücksichtigt, um Diskriminierung zu vermeiden.

Des Weiteren sollte auch die technische Komponente in Betracht gezogen werden, insbesondere die Integration in den Check-Out-Prozess. Fintechs sollten Wege finden, um die Transparenz zu erhöhen, ohne das Kundenerlebnis zu beeinträchtigen. Dies erfordert eine sorgfältige Abwägung, um den Spagat zwischen der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der Gewährleistung eines reibungslosen und positiven Kundenerlebnisses zu meistern.

Wie sieht das konkret bei Ratepay aus? Was ändert sich für Händler?

Ratepay ist ein deutsches Unternehmen, und daher unterliegen wir der Regulierung durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Das bedeutet, dass wir schon immer strenge Auflagen haben, die den Schutz sowohl der Händler als auch ihrer Kunden gewährleisten. Mit der Einführung der Common Credit Data (CCD) wird sich für uns und unsere Partnerhändler nicht viel ändern.

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