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BNPL-Vorschriften 2025: Das zählt für Händler

Diese Richtlinien und Vorschriften treten in 2025 für BNPL-Zahlungsarten in Kraft

Im Jahr 2008 wurde vom europäischen Gesetzgeber die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge geschaffen. Da sich seitdem viele neue Finanzierungsmodelle entwickelt haben und Zahlungsprozesse von zunehmender Digitalisierung geprägt wurden, hat der Rat der EU einige Gesetzesänderungen vorgenommen und am 9. Oktober 2023 eine überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie gebilligt – 20 Tage später trat sie in Kraft. Von da an hatten die europäischen Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben der neuen Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, sowie drei Jahre Zeit, um sie anzuwenden.

Kurz: Spätestens bis Ende 2025 müssen alle Zahlungsdienstleister, die „Buy now, pay later“ (BNPL) anbieten, ihre BNPL-Zahlungsarten an die neue Verbraucherkreditrichtlinie anpassen. Die neuen Regeln dürften dann ab Anfang 2026 in Anwendung sein. Einige Gesetzesänderungen sind dabei besonders relevant und resultieren in neuen Richtlinien für BNPL-Anbieter – weil künftig deutlich mehr Zahlungen, die die Verbraucher:innen mit Hilfe eines BNPL-Anbieters durchführen, als Kredite eingestuft werden.

A. Neue EU-Richtlinien für BNPL-Zahlungsdienstleister

1. Bonitätsprüfung auch unter 200 Euro

Die neue Richtlinie schreibt vor, dass künftig auch bei Krediten unter 200 Euro eine Bonitätsprüfung vorgenommen werden muss (Quelle: Schufa – Neue EU-Kreditrichtlinie). Da auch unentgeltliche Kredite unter die neue Richtlinie fallen, müssen die Zahlungsanbieter künftig auch bei dem besonders in Deutschland beliebten Kauf auf Rechnung in Form von „Buy now, pay later” eine Bonitätsprüfung vornehmen.

Nur kleine und mittelständische Händler:innen können den Rechnungskauf auch weiterhin unreguliert anbieten, „wenn er gebührenfrei erfolgt, innerhalb von 50 Tagen abgewickelt wird und ohne die Einbindung externer Dienstleister erfolgt. Für größere Händler gelten jedoch die strengeren Regeln.“ (Quelle: finregnewsblog – Die neue Verbraucherkreditrichtlinie)

Zwar begrüßen Verbraucherschützer:innen genau diese Regulierung von Kleinstkrediten, da die finanzielle Belastung auf Seiten der Verbraucher:innen ihrer Ansicht nach gerade durch die Anhäufung mehrerer Kleinkredite entsteht. Auf der anderen Seite müssen BNPL-Zahlungsdienstleister nun schon bei der Bonitätsprüfung mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand und deutlich höheren Kosten rechnen. Gerade BNPL-Anbieter, die europaweit agieren, müssen von Land zu Land auf stark variierende Zahlungsgewohnheiten der Verbraucher:innen eingehen und mit einem stark variierenden Verwaltungsaufwand beim Risikomanagement rechnen.

2. Zinsfreie „Null-Euro-Finanzierungen“

Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Null-Prozent-Finanzierung, die in den letzten Jahren immer beliebter geworden ist. Dabei handelt es sich um einen klassischen Ratenkredit mit fester Laufzeit und Ratenhöhe, jedoch ohne Zinsbelastung.

Auch diese zinsfreien Kredite mit einer üblichen Maximallaufzeit von bis zu drei Monaten werden künftig reguliert (Quelle: Schufa – Neue EU-Kreditrichtlinie). Daher führen auch solche Kredite in naher Zukunft zu einer Anfrage und ggf. einem Eintrag der Kreditnehmer:innen bei einer Auskunftei – je nachdem, wie der betreffende BNPL-Anbieter seine Bonitätsprüfung durchführt.

3. Mehr Transparenz bei BNPL(-Krediten)

Die BNPL-Dienstleister müssen die Kosten für die Nutzung ihrer Zahlungsarten künftig klarer und deutlicher darstellen. Dazu gehört:

  • Eine klarere Darstellung der Gesamtkosten: Die Gesamtkosten eines BNPL-Kredits, einschließlich aller Zinsen und Gebühren, müssen klar und deutlich angegeben werden, damit Verbraucher:innen besser einschätzen können, welche finanziellen Verpflichtungen sie eingehen.
  • Detaillierte Informationen über die Rückzahlung: Die Rückzahlungsbedingungen, wie z.B. die Laufzeit, die Höhe der monatlichen Raten und mögliche vorzeitige Rückzahlungen, müssen transparent dargestellt werden.
  • Vergleichbarkeit von Angeboten: Durch die einheitlichen Anforderungen an die Darstellung der Informationen können Verbraucher:innen verschiedene BNPL-Angebote besser vergleichen und das für sie günstigste Angebot auswählen.
  • Weniger versteckte Kosten: Die neuen Regeln sollen verhindern, dass versteckte Kosten oder Gebühren in die Verträge eingebaut werden. Dadurch wird es für Verbraucher:innen einfacher, die tatsächlichen Kosten zu erkennen.

4. Neues Widerrufsrecht bei BNPL-Zahlungsarten

Beim Widerrufsrecht müssen die BNPL-Anbieter den Verbraucher:innen das Recht einräumen, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Kreditvertrag zu widerrufen. Auch haben sie zukünftig das Recht, vorzeitige Rückzahlungen zu tätigen.

Die Widerrufsfrist ist auf zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss des Kreditvertrags begrenzt, auch wenn die Verbraucher:innen die Vertragsbedingungen nicht gemäß der Richtlinie erhalten hat. Die Widerrufsfrist läuft allerdings nicht ab, wenn die Verbraucher:innen überhaupt nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

5. Werbung für BNPL-Produkte

Die neue Richtlinie betrifft auch die Werbung für BNPL-Produkte. So müssen Verbraucherkredite künftig zum Beispiel mit dem Hinweis: „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld!“ oder einem gleichwertigen Hinweis versehen sein (Art. 8 Abs. 1 VerbraucherkreditRL n.F.).

Auch andere Werbeaussagen sind künftig verboten – wie bspw. die Behauptung, „ein Kredit würde die finanzielle Situation der Verbraucher:innen verbessern oder bestehende Kredite hätten nur einen geringen oder keinen Einfluss auf die Bewertung eines Kreditantrags“ (Art. 8 Abs. 7 VerbraucherkreditRL n.F.). Siehe hierzu auch Buy now, pay later – Mikrokredite auf dem Prüfstand des Verbraucherschutzes.

Entscheidungsfreiraum bei der Umsetzung der Richtlinie haben die EU-Mitgliedschaften dagegen bei der Frage, ob sie auch die Behauptung verbieten wollen, dass die Kreditaufnahme mit großer Leichtigkeit oder Schnelligkeit verbunden sei (Art. 8 Abs. 8 VerbraucherkreditRL n.F.).

6. Die Regulierung von BNPL: Eine zweite Chance für die Banken

In unserem Artikel Buy now, pay later und die Vorschriften der Verbraucherschutzrichtlinie hatten wir bereits darüber berichtet, was die strengere Regulierung von „Buy now, pay later“-Zahlungsdienstleistern künftig für die traditionellen Banken bedeutet:

Hatten traditionelle Bankhäuser bislang den Einstieg in den signifikant wachsenden BNPL-Markt einfach verschlafen und das größte Stück des Kuchens vor allem innovativen FinTechs überlassen, bereiten sie die Banken seit ein paar Jahren auf ihren Einstieg in den BNPL-Markt vor. Denn durch die neuen Finanzvorschriften wird BNPL mit klassischen Konsumentenkrediten gleichgesetzt. Banken haben jetzt den Vorteil, dass sie die hohen Regulierungsauflagen der Behörden längst erfüllen – während das eine oder andere Fintech zwischenzeitlich signifikante Veränderungen an seinem Geschäftsmodel vornehmen musste, um auch weiterhin seine Dienste – wenn auch in modifizierter Form – auf dem Markt anbieten zu können.

Wahrscheinlich werden die Banken daher auch bald verschiedene BNPL-Produkte anbieten, denn die aktuelle „BNPL-Opportunity“, also das potenzielle globale Umsatzvolumen, wird für das Jahr 2026 auf 995 Milliarden US-Dollar geschätzt wird.

B. Fazit

Die neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinien zielen darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken und für mehr Transparenz auf dem Kreditmarkt zu sorgen. Während Händler:innen und BNPL-Zahlungsanbieter mit zusätzlichen Anforderungen konfrontiert sind, profitieren Verbraucher:innen von einem höheren Maß an Schutz und besseren Informationen – und klassischen Banken wird der verschlafene Einstieg in den BNPL-Markt besonders leicht gemacht, da sie die Regulierungen bereits erfüllen.

Die Konsequenzen für Händler:innen

  • Höhere Transparenzanforderungen: Händler:innen müssen detailliertere Informationen über die Kosten von Finanzierungen bereitstellen, was zu mehr Verwaltungsaufwand führen kann.
  • Einschränkungen bei der Werbung: Irreführende Werbung, insbesondere für Finanzierungen, ist verboten. Dies betrifft auch die Gestaltung von Werbeaktionen, die den Abschluss eines Kredits fördern.
  • Anpassung von Zahlungsmodellen: Händler:innen, die Zahlungsdienstleister nutzen, sind auch von den neuen Regeln betroffen. Modelle wie „Buy Now, Pay Later“ unterliegen nun strengeren Vorschriften.
  • Erhöhte Kosten: Die Umsetzung der neuen Richtlinien kann für Händler:innen mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, beispielsweise für die Anpassung von IT-Systemen und Schulungen.

Die Konsequenzen für BNPL-Zahlungsanbieter

  • Umfassendere Regulierung: BNPL-Zahlungsanbieter unterliegen nun strengeren aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
  • Erhöhte Transparenz: Auch BNPL-Zahlungsanbieter müssen detaillierte Informationen über die Kosten von Finanzierungen bereitstellen.
  • Anpassung von Geschäftsmodellen: Bestehende Geschäftsmodelle müssen möglicherweise angepasst werden, um den neuen Vorschriften zu entsprechen.
  • Gerade jetzt kann man seriöse und verantwortungsvolle BNPL-Anbieter daran erkennen, dass sie diese Herausforderungen früh angegangen sind und bereits heute ein Antwort auf diese Regulierungen gefunden haben, die sich in ihren BNPL-Produkten widerspiegelt.

Die Konsequenzen für Verbraucher:innen

  • Mehr Schutz vor Überschuldung: Durch die strengeren Bonitätsprüfungen und die erhöhte Transparenz sollen Verbraucher:innen besser vor übereilten Kreditaufnahmen und Überschuldung geschützt werden.
  • Bessere Vergleichbarkeit: Die detaillierten Informationen über die Kosten von Finanzierungen erleichtern es Verbraucher:innen, verschiedene Angebote zu vergleichen und die für sie beste Option zu wählen.
  • Längeres Widerrufsrecht: Verbraucher:innen haben in der Regel ein längeres Widerrufsrecht, um einen Kreditvertrag zu widerrufen.
  • Weniger impulsive Entscheidungen: Die neuen Regeln sollen dazu führen, dass Verbraucher:innen ihre Kreditentscheidungen sorgfältiger abwägen.
  • Allerdings muss den Verbraucher:innen nun auch klar sein, dass schon BNPL-Käufe ab einem Euro zu einer Anfrage und einem Eintrag bei einer Auskunftei führen können. Auch liquide und verantwortungsvolle Verbraucher:innen sollten sich daher bewusst sein, dass jeder Rechnungskauf – anders als früher – Einfluss auf das Scoring bei einer Auskunftei haben kann. Was wiederum die Bonitätsprüfung beim nächsten BNPL-Rechnungskauf beeinflussen kann.

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