ein handy mit buy now pay later apps

„Buy now, pay later“-Apps und ihre vielfältigen
Funktionalitäten und Services

Diesen Funktionsumfang bieten Bezahl-Apps beim Online-Shopping

Es gibt zwischenzeitlich viele „Buy now, pay later“-Anbieter (BNPL) auf dem B2C-Markt. Die meisten von ihnen stellen für Apple- wie auch Android-Betriebssysteme Apps zur Verfügung – mit einer Vielzahl von Funktionen und Services, mit denen Nutzer:innen ihre Zahlungen überblicken, verwalten, aufschieben, aufteilen oder sonstwie flexibel managen können. Auf die meisten Funktionen und Services können Verbraucher:innen allerdings nur zugreifen, wenn sie sich vorab in der jeweiligen Bezahl-App registrieren und ein Konto anlegen.

Dabei ist das, was bei White-Label-BNPL Standard ist, bei herkömmlichen „Buy now, pay later“-Apps die Ausnahme: Nur wenige BNPL-Anbieter stellen auch Zahlungslösungen zur Verfügung, die man komplett ohne die zugehörige BNPL-App (also ohne Kundenkonto) nutzen kann.

In diesem Journal-Artikel möchten zeigen, über welche Zahlungsarten, Services und Tools die aktuell im deutschen E-Commerce verwendbaren Bezahl-Apps verfügen, wie sehr man sich als Verbraucher:in an das Ökosystem der jeweiligen App binden muss, um diese Angebote nutzen zu können und welche Konsequenzen das Aufkommen von sogenannten Super-Apps für Händler:innen im deutschen E-Commerce haben könnte.

A. Die wichtigsten Zahlungsarten in „Buy now, pay later“-Apps

Vor der Einführung von SEPA gab es in Deutschland zwei bargeldlose Arten der Zahlungsabwicklung:

1. Der Rechnungskauf mit „Buy now, pay later“-Apps

Der Rechnungskauf wird zwischenzeitlich von vielen BNPL-Anbietern zur Verfügung gestellt. Dabei haben sich im deutschen B2C-Segment Zahlungsziele von 14 Tagen bis 30 Tagen eingependelt. Dabei gibt es verschiedene Limits beim Kaufbetrag. PayPal zum Beispiel bietet den Rechnungskauf für Beträge von 1 bis 1.000 Euro an. Bei Klarna hängt das Limit von einer entsprechenden Bonitätsprüfung ab.

Um auf den Rechnungskauf eines Anbieters zugreifen zu können, benötigen die Verbraucher:innen in den meisten Fällen die zugehörige Bezahl-App und ein Kundenkonto. Es gibt aber auch Anbieter, bei denen ein Kundenkonto nicht zwingend Voraussetzung für den Rechnungskauf ist. So zum Beispiel bei Klarna: Bei der schwedischen Bank kann man den Rechnungskauf mit 30 Tagen Zahlungsziel auch komplett ohne Kundenkonto nutzen – und muss sich entsprechend auch nicht die BNPL-App runterladen. Wer bei Klarna das Zahlungsziel nachträglich verlängern möchte (ggf. gegen eine Gebühren- oder Zinsaufschlag), kann das nur im Klarna-Kundenkonto machen.

Auch beim BNPL-Anbieter Riverty benötigt man für die Abwicklung des Rechnungskaufs lediglich eine gültige E-Mail-Adresse, an die das Rechnungsdokument und weitere Bestellinformationen verschickt werden können. Die Bezahlung erfolgt dann klassisch per Banküberweisung. Genau wie Klarna bietet auch Riverty die Möglichkeit, das festgelegte Zahlungsziel kostenlos um weitere 7 Tage zu verlängern, gegen eine Gebühr ist sogar eine Verlängerung um 21 Tage möglich – allerdings ist diese Bezahloption dann nur in der „Buy now, pay later“-App von Riverty möglich.

Pärchen mit buy nnow pay later apps auf dem Tablet

Die einzigen BNPL-Anbieter, die beim Rechnungskauf nicht mit Bezahl-Apps arbeiten, sind White-Label-BNPL-Anbieter. Warum dies so ist und welche Vorteile das bietet, werden wir weiter unten noch besprechen.

2. Der Ratenkauf mit „Buy now, pay later“-Apps

Anders als beim Rechnungskauf können Ratenkäufe in der Regel nur mit einem bestehenden Benutzerkonto innerhalb einer BNPL-App aktiviert werden: Denn nur wer ein gut geführtes Nutzerkonto mit einer einwandfreien Zahlungsmoral nachweisen kann, qualifiziert sich ernsthaft für diese Zahlungsart. Beim Ratenkauf mit BNPL-Apps gibt es zinsfreie und verzinste Ratenkäufe:

Zinsfreier Ratenkauf

Zinsfreie Ratenkäufe haben in der Regel eine Laufzeit von maximal drei Monaten – das hängt unter anderem mit der Verbraucherschutzrichtlinie PSD2 zusammen.

So teilt bspw. Scalapay den Kaufbetrag in drei gleich große Raten auf, die die Kund:innen monatlich abbezahlen können. Dabei wird die erste Rate zum Zeitpunkt des Einkaufs fällig, die zweite Rate einen Monat nach dem Tag des Einkaufs und die dritte Rate wieder einen Monat später.

Auch bei Klarna findet sich das exakt gleiche Angebot einer zinsfreien Ratenzahlung in drei Raten. „Apple Pay Later“ wiederum bietet für Kaufbeträge von 50 bis 1.000 US-Dollar eine zins- und gebührenfreie Ratenzahlung in 4 gleich großen Teilen an, die alle innerhalb von 6 Wochen beglichen werden müssen – wann die seit 2023 in den USA verfügbare Zahlungsart allerdings nach Deutschland kommt, ist noch ungewiss.

Doch auch kreditkartenherausgebende Banken wie Barclays werben damit, einen mit der Kreditkarte getätigten Umsatz zwischen 95 und 500 Euro innerhalb von drei Monaten im Rahmen einer zinsfreien Ratenzahlung zu begleichen.

Bei der zinsfreien Ratenzahlung sind also drei bis vier gleich große Monatsraten innerhalb von maximal drei Monaten stark verbreitet. Doch während sich manche BNPL-Apps (wie Scalapay) auf diese eine Zahlungsart fokussieren, stellen andere (wie Klarna oder Barclays – beides Banken) in ihren BNPL-Apps noch viele weitere Produkte und Finanzservices zur Verfügung.

Ratenkauf mit Zinsen

Auch der verzinste Ratenkauf ist in vielen „Buy now, pay later“-Apps eine übliche Zahlungsart. Mögliche Anbieter solcher In-App-Ratenzahlungen mit 6 bis 24 Monatsraten sind zum Beispiel PayPal oder Barclays. Klarna bietet zwischenzeitlich sogar bis zu 36 Monatsraten an.

Während bei Barclays das Limit für den Ratenkauf vom aktuellen Verfügungsrahmen auf der Kreditkarte abhängt (der bei guter Bonität bis zu 10.000 Euro betragen kann), kann bei PayPal für Einkäufe bis zu 5.000 Euro ein Ratenkredit eingerichtet werden. Bei Klarna wiederum ist kein offizielles oberes Limit für Ratenkredite bekannt – allerdings gibt es eine Mindestratenhöhe von 6,95 Euro.

Viele BNPL-Apps geben ihren Kund:innen zudem die Möglichkeit, vereinzelte Raten früher zu bezahlen oder auch den Gesamtkredit früher abzulösen. Bei PayPal zum Beispiel fallen dafür keine zusätzlichen Gebühren an. Auch Klarna bietet die Möglichkeit einer frühzeitigen Kreditbegleichung – dabei sollen ebenfalls keine Gebühren anfallen. Und auch bei Scalapay kann man eine Rate vorzeitig bezahlen oder die Bezahlung einer Rate aufschieben.

Zinshöhe beim Ratenkauf in BNPL-Apps im Vergleich zu traditionellen Bankkrediten

Im Vergleich zu herkömmlichen Bankkrediten erheben BNPL-Anbieter bei Ratenkäufen oft vergleichsweise hohe Zinsen: Eine Beispielrechnung von Business Insider (Stand: November 2023) soll den Unterschied zeigen:

„Für ein Laptop, das 2236 Euro kostet und bei Klarna mit 13,6 Prozent für zwei Jahre Laufzeit finanziert wird, zahlt ihr laut dem Vergleichsportal insgesamt 309 Euro Zinsen. Bei Paypal werden bei einem Zinssatz von 10,99 Prozent insgesamt 251 Euro Zinsen fällig. Bei einem herkömmlichen Kredit (durchschnittlicher Zinssatz 7,19 Prozent) würdet ihr nur 166 Euro Zinsen zahlen.“

ballona mit prozenten sale

Es mag stimmen, dass BNPL-Anbieter oft höhere Zinsen als herkömmliche Kreditinstitute erheben. Das ist aber nicht zwingend ein Manko, sondern Teil des Geschäftsmodells:

Die höheren Zinsen sind der Preis, den Verbraucher:innen genau dafür bezahlen, dass sie die betreffende Ratenzahlung noch während des Kaufprozesses schnell und einfach genehmigt bekommen. Bei BNPL-Apps muss der Kreditantrag gerade nicht in über mehrere Tage dauernden, bürokratielastigen Antragsverfahren genehmigt werden.

Oder anders formuliert – Business Insider schreibt im selben Artikel: „Es ist verlockend einfach: Das neue Laptop per Mausklick online bestellen, die Option Ratenkauf auswählen und die Lieferung einige Tage später erhalten. Die Kosten für die Anschaffung können später ganz bequem in Raten abbezahlt werden. Doch das kann schnell teuer werden.“

Wir fügen hinzu: Eben weil dieser Prozess so einfach ist, wird es am Ende eben auch teurer. Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher muss selbst entscheiden, was ihm wichtiger ist: Wer auf einen schnellen Kaufprozess angewiesen ist (weil der Laptop bspw. beruflich benötigt wird), zahlt dafür am Ende eben einen Aufpreis von 86-143 Euro.

Wer genügend Zeit für Antragsbürokratie hat, ist ggf. mit einem herkömmlichen Ratenkredit besser bedient – und kann bei seiner Hausbank schon jetzt den nächsten freien Beratungstermin anfragen oder die kommenden Tage im Internet mit der Recherche nach einer passenden Direktbank verbringen (und parallel dazu alle benötigten Unterlagen wie Steuerbescheide oder Lohnabrechnungen zusammensuchen).

B. Bonitätsprüfungen in „Buy now, pay later“-Apps

Wer in BNPL-Apps bestimmte Zahlungsarten wie Rechnungskauf oder Ratenkauf (zinsfrei oder nicht) in Anspruch nimmt, muss in der Regel mit einer Bonitätsprüfung rechnen – selbst wenn man beim betreffenden BNPL-Anbieter schon seit längerer Zeit eine gute Zahlungsmoral unter Beweis gestellt hat:

So kommunizieren sowohl Klarna wie auch PayPal transparent, dass im Falle eines Rechnungskauf eine entsprechende Bonitätsprüfung durchgeführt wird.

Das Gleiche gilt natürlich auch für den Ratenkauf: „Wenn Verbraucher:innen bei Klarna oder Paypal die Ratenzahlung in Anspruch nehmen, erfolgt […] eine Meldung über den neuen Kredit an die Schufa“. PayPal arbeitet zudem auch mit den Wirtschaftsauskunfteien Arvato Infoscore und CRIF Bürgel zusammen – Klarna mit Arvato und Boniversum.

Ob beim Aktivieren eines Ratenkaufs bei der Barclays Kreditkarte auch Bonitätsprüfungen erfolgen, lässt sich dagegen nicht sicher ermitteln – denkbar ist es.

C. Komfortable Zahlungsverwaltung in Bezahl-Apps

Viele Bezahl-Apps bieten ihren Kund:innen zusätzliche nützliche Tools rund ums Finanzmanagement. Diese Services sind meist nur verfügbar, wenn man sich (1) beim entsprechenden BNPL-Anbieter mit einem Benutzerkonto registriert hat und (2) ggf. schon länger mit der BNPL-App bezahlt, so dass der Anbieter aufgrund der Bestellhistorie die Zahlungsmoral und Liquidität seiner Kund:innen besser bewerten kann. Im Folgenden wollen wir exemplarisch ein paar interessante Services von BNPL-Apps vorstellen.

1. Ausgabenübersicht in „Buy now, pay later“-Apps

Die meisten BNPL-Anbieter stellen verschiedene Tools zur Ausgabenübersicht zur Verfügung. Riverty zum Beispiel bietet dafür gleich zwei Apps mit vielen nützlichen Funktionen.

Person schaut auf ein Handy

Mit der Riverty App kann man in erster Linie seine Rechnungskäufe verwalten. Dabei ist die Einrichtung automatisierter Bezahlungen möglich, so dass fällige Beträge immer pünktlich beglichen werden. Besonders interessant: Auch Retouren können direkt in der „Buy now, pay later“-App verwaltet werden. Dafür markiert man die betreffenden Artikel und Riverty aktualisiert zeitnah den Rechnungsbetrag. Dabei müssen die Nutzer:innen nicht auf die Bestätigung der Retoure durch den Online-Shop warten.

Die Riverty Back in Flow App dagegen muss mit dem eigenen Bankkonto verknüpft werden und bietet dann eine Analyse aller Einnahmen und Ausgaben. Die App kann den voraussichtlichen Kontostand zum Ende des Monats prognostizieren und zeigt zudem, ob sich Einnahmen und Ausgaben die Waage halten. Die App ermöglicht eine Kategorisierung aller Ausgaben und einen Vergleich je Kategorie mit dem Bundesdurchschnitt. Sie weist auf Einsparpotenziale hin, kann Sparbeträge je Kategorie festlegen und misst die entsprechenden Spar-Fortschritte. Nicht zuletzt bietet sie ein übersichtliches Management von Zahlungsrückständen.

Auch Scalapay bietet intelligente Erinnerungsfunktionen für fällige Raten und einen Überblick über alle Bestellungen und Zahlungen. Zudem bietet Scalapay die Möglichkeit, Raten zu verschieben oder sie auch vor dem Fälligkeitsdatum zu bezahlen.

Ansonsten kann man davon ausgehen, dass jede Bezahl-App eine mehr oder weniger intuitive Umsatzübersicht bietet, so dass die Shopper:innen die Übersicht über ihre getätigten Umsätze behalten.

Gerade die beiden Apps von Riverty sind übrigens ein gutes Beispiel dafür, dass BNPL-Anbieter (wie manchmal kritische Stimmen sagen), gerade kein Interesse daran haben, dass Shopper:innen mit vermeintlich attraktiven Finanzierungen in eine Zins- und Schuldenfalle gelockt werden. Die wichtigste Grundlage für das Geschäftsmodell seriöser BNPL-Anbieter sind ausschließlich liquide Kund:innen – und gerade keine zahlungsunfähigen Problemfälle, gegen die man mehr oder weniger aussichtslose Inkasso- oder Gerichtsverfahren anstrengen muss.

2. Welche Zahlungsarten können in Bezahl-Apps hinterlegt werden?

Bei der Erstellung eines Kontos innerhalb einer „Buy now, pay later“-App muss auch immer mindestens eine Zahlungsart hinterlegt werden, über die der BNPL-Anbieter die Kaufbeträge einziehen kann. Auch wenn man bei den meisten Anbietern eine recht große Auswahl an Zahlungsarten hat (von Kreditkarte über Vorkasse bis hin zu Sofortüberweisung oder auch PayPal), ist diese Auswahl anderen BNPL-Apps ggf. etwas limitiert:

So akzeptiert bspw. nicht jeder Anbieter Girokarten aus dem EC- oder Maestro-Kartensystem (wobei der Maestro-Dienst ohnehin im Jahr 2023 eingestellt wurde). Genauso ist es möglich, dass BNPL-Anbieter mit hinterlegten Prepaid- oder Debitkarten nicht die gleiche Kaufkraft wie mit anderen Karten verbinden und deshalb vor allem Neukund:innen vorerst nur eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten gewähren.

Wieder andere Anbieter erwarten die Eingabe ganz spezifischer Daten bei der Erstellung eines neuen Accounts. So ist bei Klarna zum Beispiel zwingend die Angabe eines gültigen Bankkontos erforderlich, zudem muss der Wohnsitz in Deutschland sein und man muss eine gute Bonität vorweisen können.

Wer dagegen bei PayPal einen neuen Account erstellt, muss nicht zwingend ein Bankkonto oder eine Kreditkarte hinterlegen, allerdings hat das für Neukund:innen einen eingeschränkten Funktionsumfang zur Folge. Dann setzt PayPal zum Beispiel ein Sende- und Empfangslimit für Geldbeträge fest.

Kurz: Auch wenn man in den meisten BNPL-Apps mit hoher Wahrscheinlichkeit eine seiner persönlich präferierten Zahlungsarten hinterlegen kann, so kommt es gelegentlich auch zu mehr oder weniger offensichtlichen Einschränkungen. Und wer bei der Erstellung eines neuen Accounts tatsächlich bestimmte Angaben nicht machen kann oder möchte, muss in Einzelfällen auf eine andere Bezahl-App ausweichen.

3. Umwandlung von Umsätzen in „Buy now, pay later“-Apps

Einige Anbieter von „Buy now, pay later“-App geben ihren Kund:innen die Möglichkeit, den Rückzahlungsmodus von bereits getätigten Umsätzen nachträglich zu ändern. So kann man zum Beispiel in seinem Klarna-Konto das Zahlungsziel eines existierenden Rechnungsbetrags nach hinten schieben oder den Rechnungsbetrag sogar in einen Ratenkauf umwandeln. Dabei legt Klarna selbst fest, für welche Umsätze dies möglich ist und für welche nicht. Wer einen Rechnungskauf in einen Ratenkauf umwandelt, muss sich allerdings bewusst sein, dass Zahlungsfristen für Monatsraten nicht weiter verlängert werden können.

Bei PayPal wiederum ist die nachträgliche Umwandlung eines Rechnungskaufs in einen Ratenkauf offenbar nicht möglich. Allerdings gibt es dort bei der Option, 30 Tage später zu bezahlen, das Angebot, das Zahlungsziel um nochmal weitere 30 oder sogar 54 Tage nach hinten zu verschieben, so dass zwischen Zahlung durch PayPal und Rückzahlung durch die Kund:innen eine maximale Zeitspanne von bis zu 84 Tagen möglich ist. „Es ist [allerdings] nicht möglich, zunächst um 30 Tage und danach erneut um 54 Tage zu verlängern“.

Frau guckt auf ihr Handy vor einem Geschäft

Das frühzeitigere, kostenfreie Begleichen von Rechnungs- und Ratenbeträgen scheint dagegen bei beiden Anbietern möglich zu sein. In der BNPL-App von Riverty dagegen hat man die Möglichkeit, eine an einem bestimmten Stichtag fällige Monatsrate vorab in mehreren Teilraten zu bezahlen: „Zahlen Sie einfach im Lauf eines Monats mehrere Teilbeträge. Wichtig ist nur, dass die gezahlte Summe bis zum Stichtag mindestens so hoch ist wie die vereinbarte Rate.“

Auch bei der Barclays Kreditkarte gibt es Möglichkeiten, bereits getätigte Umsätze umzuwandeln: Wer zum Beispiel feststellt, dass die gesamte Kreditkarten-Monatsabrechnung mit allen bis zum Stichtag getätigten Umsätzen sehr hoch sein wird, kann die gesamte Monatsabrechnung in Raten zurückzahlen.

Zudem bietet Barclays die Möglichkeit, für insgesamt bis zu 10 Umsätze einen gesonderten Ratenkauf einzurichten. So können Kund:innen am Ende einer Abrechnungsperiode immer flexibel selbst entscheiden, welche Umsätze sie über Raten bezahlen möchten und welche nicht.

Dieser Ratenkauf wiederum ist nicht zu verwechseln mit der so genannten Teilzahlungsfunktion: Hier können Kund:innen festlegen, wie viel Prozent des nächsten Abrechnungsbetrags sie zurückzahlen möchten – von 3 % bis 100 % ist dabei alles möglich. Sind hier keine 100 % eingestellt, läuft die Teilzahlungsfunktion rein mathematisch auf einen Limes hinaus, wenn man vorerst keine weiteren Umsätze tätigt: Die fälligen Beträge werden jeden Monat immer kleiner, gleichzeitig dauert die Rückzahlung des Gesamtbetrags immer länger und würde theoretisch niemals Null erreichen, wenn Barclays nicht eine Mindestrückzahlung von 30 Euro festsetzen würde:

50 % von 500 Euro = 250 Euro

50 % von 250 Euro = 125 Euro

50 % von 125 Euro = 62,50 Euro

50 % von 62,50 Euro = 31,25 Euro

50 % von 31,25 Euro = 15,63 Euro

Die verbleibenden 15,63 Euro werden komplett getilgt —> 0 Euro

Für diese Teilzahlungsfunktion erhebt Barclays vergleichsweise hohe Zinsen. Jedoch haben Kund:innen jederzeit die Möglichkeit, die Höhe der Rückzahlung flexibel anzupassen und durch eine 100-Prozent-Rückzahlung den noch offenen Saldo komplett zu begleichen.

Wie wir an diesen Beispielen sehen können, bieten viele Bezahl-Apps oft eine nachträgliche Umsatz-Umwandlung an. Allerdings fallen für solche zusätzlichen Services in der Regel Gebühren und Zinsen an.

4. Käuferschutz bei „Buy now, pay later“-Apps

Der Käuferschutz ist bei BNPL-Apps ein weit verbreitetes Konzept. Dabei deckt ein Käuferschutz zum Beispiel Fälle ab, in denen – wie bei Klarna – Shopper:innen die bestellte Ware überhaupt nicht erhalten haben oder die Ware erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Bei PayPal wiederum gibt es auch einen Verkäuferschutz, der Online-Shop-Betreiber:innen vor Betrüger:innen schützen soll.

Im Rahmen dieser Programme wird den Betroffenen im Extremfall die Erstattung der gesamten Kaufsumme durch den BNPL-Anbieter versprochen. Was sich in der Theorie gut anhört, scheint in der Praxis aber nicht immer wie von den Betroffenen gewünscht zu funktionieren.

Richter schlägt mit Hammer

In erster Linie, weil der Käuferschutz meist an eine größere Anzahl von Bedingungen geknüpft ist, die alle erfüllt sein müssen, bevor er überhaupt in Kraft tritt. Die Verbraucherzentrale fasst in diesem Zusammenhang ein paar wichtige allgemeine Punkte zusammen:

  1. Bestimmte Produkte und Warengruppen können grundsätzlich vom Käuferschutz ausgeschlossen sein. Dazu zählen zum Beispiel mit Gutscheinen oder Prepaid-Karten bezahlte Produkte oder auch Produktgruppen wie Musikdownloads, Gutscheine, E-Books oder Medikamente. Wer den Käuferschutz in Anspruch nehmen möchte, sollte also zunächst prüfen, ob die bestellte Ware überhaupt von diesem Schutz abgedeckt ist.
  2. Alle verlangten Fristen müssen eingehalten werden: Sowohl beim Antrag auf Käuferschutz, bei etwaigen Rückfragen während des Antragsverfahrens und auch alle weiteren Fristen.
  3. Viele Anbieter verlangen außerdem, dass die Verbraucher:innen zuerst alle ihnen zu Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft haben, bevor sie den Käuferschutz beantragen. Darunter fällt zum Beispiel auch, in den direkten Kontakt mit dem Online-Shop zu gehen, um eine Einigung zu erzielen.
  4. Wenn die Ware nicht ankommt, können BNPL-Zahlungsanbieter zwar vom Online-Shop einen Beleg über den Versand der Ware fordern. Da dies aber kein Beleg für den Erhalt der Ware ist – zum Beispiel weil sie auf dem Versandweg verloren gegangen ist – bringt der Käuferschutz überhaupt nichts.
  5. Ist die Ware mangelhaft oder defekt, kann man dies zwar in der Regel mit Hilfe einiger Fotos nachweisen. Allerdings müssen die Verbraucher:innen den Rückversand der defekten Ware, der von manchen Zahlungsanbietern in solchen Fällen gefordert wird, selbst tragen. Der Käuferschutz deckt das nicht ab.
  6. Auch im Falle eines Widerrufs greift der Käuferschutz oft nur unter bestimmten Bedingungen. So fordern manche Zahlungsanbieter zum Beispiel, dass die Händlerin oder der Händler die Käufer:innen erst über das Widerrufsrecht belehrt haben müssen, bevor ein Käuferschutz überhaupt greifen kann.

(Quelle: Verbraucherzentrale – Wann Käuferschutz einspringt)

Kurz: Der von vielen Anbietern beworbene Käuferschutz ist zwar kein leeres Versprechen und greift faktisch auch, wenn ein entsprechender Fall vorliegt. Allerdings sind die Bedingungen für ein Inkrafttreten oft sehr komplex und engmaschig.

5. Retouren und Rücksendungen in „Buy now, pay later“-Apps verwalten

Auch Retouren sind gerade im Kontext von BNPL eine gewisse Herausforderung. Das Problem besteht bekanntlich darin, dass der Retourenprozess eine Angelegenheit zwischen Online-Shop und Verbraucher:innen ist. Nun kann es bei Retouren zu längeren Wartezeiten kommen: Sei es durch den Rückversand der Ware (ins Ausland) oder sei es, weil der Online-Shop saisonal bedingt (zum Beispiel über Weihachten oder in der Black Week) mit vielen Rücksendungen bereits überlastet ist.

Nur wenn der BNPL-Anbieter (rechtzeitig) über die Retoure Bescheid weiß, kann er das Zahlungsziel pausieren, so dass der ursprüngliche Betrag vorerst nicht fällig wird und die Kund:innen den endgültigen (ggf. angepassten) Betrag erst bezahlen müssen, wenn die Retoure abgewickelt ist.

Frau scannt QR Code auf Paket mit Handy

Für solche Fälle bieten Bezahl-Apps verschiedene Services an. Bei Riverty können Retouren – wie schon erwähnt – direkt in der App verwaltet werden: Der betreffende Artikel muss markiert werden. So wird automatisch der Rechnungsbetrag aktualisiert. Praktisch dabei: Die Nutzer:innen müssen nicht auf die Bestätigung der Retoure durch den Online-Shop warten.

Bei Klarna wiederum muss man im Benutzerkonto einfach eine Retoure anmelden – dort wird der Rechnungsbetrag allerdings erst angepasst, sobald auch der Händler die Bestellung entsprechend ändert.

Oft verlangen BNPL-Anbieter verschiedene Belege, wie bspw. Sendungsnummern oder sonstige Nachweise über die Rückgabe von Retouren in einem Ladengeschäft (falls vorhanden). Wer wiederum direkt vom betreffenden Online-Shop einen Gutschein für retournierte Ware oder eine direkte Rückerstattung auf sein Konto erhalten hat, muss wiederum zweigleisig fahren: Dabei bleiben die ursprünglichen Zahlungsverpflichtungen in der BNPL-App bestehen und müssen von den Shopper:innen eigenverantwortlich mit den direkt erhaltenen Gutscheinen oder Gutschriften verrechnet werden.

Fazit: Auch wenn viele BNPL-Apps durchaus praktische und unbürokratische Funktionalitäten für den Umgang mit Retouren anbieten, so sind letztlich immer beide (sowohl BNPL-Anbieter wie auch Shopper:innen) von der Art und der Schnelligkeit abhängig, mit der ein Online-Shop Retouren koordiniert.

D. Super-Apps und „Buy now, pay later“

Das Konzept der Super-App ist schon seit ein paar Jahren geläufig: Super-Apps sollen alle von den Nutzer:innen im Alltag benötigten Dienste in einer einzigen App verbinden, so dass man überhaupt nicht mehr den Anbieter (also die App) wechseln muss, um alle wichtigen Belange seines Alltags administrieren zu können.

Die Vorbilder von Super Apps kommen aus Asien – vornehmlich aus Schwellenländern, in denen zwar fast alle ein Smartphone besitzen, aber bei Weitem nicht alle ein Bankkonto: „Nur ein Klick auf dem Smartphone und schon ist man an dem Ort, an dem von Shopping über die Reiseplanung bis hin zum Chatten mit Freunden alles möglich ist.“

2 Männer zeigen auf ein Handy und trinken aus roten Bechern

In China gibt es die Super-App Wechat, welche Finanzen, Shopping und Funktionen des sozialen Netzwerks vereint. 1,3 Milliarden Menschen nutzen die App jeden Monat. In Europa sind es vor allem Anbieter wie Revolut, Vivid aber auch Klarna und PayPal, die sich strategisch immer mehr in Richtung Alles-aus-einer-Hand-App entwickeln. Auch bekannt aus dem globalen E-Commerce sind Alipay, GoTo und Grab.

Doch was sind die Konsequenzen fürs E-Commerce, wenn zum Beispiel Online-Shopping, „Buy now, pay later“-Zahlungsarten, Girokontoführung, Preisvergleiche und Preistracking, Sendungsverfolgungen und Retouren allesamt in einer App gebündelt sind? Und wenn dann auch noch – wie bei Klarna – eine App-eigene Browser-Erweiterung inkl. automatischer Coupon- und Cashback-Funktionen zur Verfügung steht, über den die Verbraucher:innen in jedem beliebigen Online-Shop einkaufen können, ohne Klarna dafür verlassen zu müssen?

Vor – und Nachteile von Super-Apps für Online-Händler:innen

Für die Verbraucher:innen sind Super-Apps sicherlich attraktiv, weil sie so bequem sind und man alles aus einer Hand bekommt. Obwohl es abzuwarten bleibt, ob dieses Konzept in Deutschland oder Europa genauso gut ankommt wie in den Schwellenländern, wo es herkommt. Doch vor allem für Online-Händler:innen können Super-Apps verheerende Folgen haben.

  1. Zunächst liegt es sozusagen frei in der Hand eines Super-App-Anbieters, welche Online-Shops er in sein Ökosystem aufnimmt, so dass sie dort von seiner Reichweite und Beliebtheit profitieren. So genannte Gatekeeper wachen darüber, wer mitmachen darf und wer nicht. Hier stellt sich die  Frage nach einer möglichen Regulierung solcher Gatekeeper, damit der Zugang zum digitalen Handeln nicht monopolisiert wird.
  2. Wie selbstbestimmt können Mitglieder:innen eines solchen Super-App-Ökosystems innerhalb der App Online-Marketing und Vertrieb machen? Wie autonom sind sie bei ihrer Preisgestaltung, ihrem Markenauftritt, bei der Auswahl ihrer Zahlungsarten? Wie selbständig können sie heute und in Zukunft Retouren, Rückerstattungen oder Kulanzfälle abwickeln? Und zwar so, wie sie es für am besten halten – und nicht der Super-App-Anbieter. Klar: Wer sich nicht an bestimmte Regeln halten möchte, muss nicht mitmachen. Das bringt uns aber wieder zu Punkt 1: Monopolisierung des E-Commerce.
  3. Die direkte Kundenbeziehung zwischen Online-Shops und Verbraucher:innen verändert sich und nimmt einen Umweg über den Super-App-Anbieter. Ähnlich wie bei Marktplätzen verbinden die Shopper:innen ihr Einkaufserlebnis dann mehr mit der Super-App und nicht mehr in erster Linie mit dem Online-Shop.

Natürlich profitieren Online-Händler:innen von der breiten Infrastruktur einer Super-App – ähnlich wie bei Marktplätzen. Denn was man sonst nur mit aufwändigem und konstantem In-House-Online-Marketing erreicht, übernimmt das Super-App-Ökosystem: Zum Beispiel die große Reichweite und Sichtbarkeit im Internet, der Vertrauensaufbau zu Neukund:innen oder die Kundenbewertungen im Rahmen von Gütesiegel-Programmen.

Der Preis, den Händler:innen aber dafür bezahlen, ist die von Anfang an schwache Kundenbindung oder der weitgehende Verlust der direkten Kundenbindung. Doch gerade BNPL-Zahlungsarten ist diese Kundenbindung sehr wichtig: Der Rechnungskauf hat Zahlungsziele von 30 Tagen und mehr, Ratenzahlungen laufen bis 36 Monate. In dieser Zeitspanne binden sich die Kund:innen finanziell an die Super-App, nicht an den Online-Shop. Dabei werden sie zu Adressat:innen für weitere Marketing-Aktionen und Up- und Cross-Selling-Aktionen – und kommen früher oder später in Kontakt mit dem Wettbewerb des Online-Shops, in dem zuvor in der Super-App eingekauft haben.

Gerade dieser Kritikpunkt ist schon bei jeder „branded“ BNPL-Lösung sichtbar – also wenn ein Zahlungsanbieter im Checkout eines Online-Shops unter seiner Marke auftritt und eine eigene E-Wallet oder App anbietet, wo sich die Shopperin oder der Shopper anmelden müssen, um zu bezahlen:

Der Zahlungsanbieter wird bei diesen Shopper:innen später ggf. Werbung für andere Online-Shops machen, in denen man ebenfalls mit seiner Zahlungslösung einkaufen kann. Und diese Online-Shops können jederzeit in Konkurrenz mit dem Online-Shop stehen, in dem die Shopperin oder der Shopper gerade einkaufen.

Deshalb setzen viele Online-Shops lieber auf White-Label-Lösungen. Hier mischt sich der Zahlungsanbieter zu keinem Zeitpunkt in die Bindung zwischen Kund:in und Online-Shop ein – die Zahlungsart funktioniert so, als würde sie direkt vom Online-Shop angeboten werden. Eine App, wo sich die Kund:innen zu irgend einem Zeitpunkt einloggen müssten und könnten, gibt es nicht.

Wenn also unter ihrer Marke sichtbare Zahlungsanbieter im Checkout eines Online-Shops firmieren und dies bereits zu einer Verwässerung des Markenauftritts des Online-Shops sowie zu einer leichten Interferenz in der Kundenbindung führt, so treibt ein Super-App-Ökosystem die Entfremdung zwischen Shopper:innen und Online-Shops auf die Spitze.

E. Fazit

Wir konnten in diesem Artikel sehen, dass viele Anbieter von Bezahl-Apps teilweise eine große Palette an Zahlungsoptionen und Services anbieten, die den Shopper:innen Flexibilität, Skalierbarkeit und Komfort geben. Fast immer jedoch hat die Nutzung dieser Angebote eine Bindung der Verbraucher:innen an die BNPL-App zur Folge. Nur in seltenen Ausnahmen kann man eine BNPL-Zahlung komplett ohne Registrierung, Erstellung eines Kundenkontos und Download einer Bezahl-App durchführen.

Doch je mehr Funktionen und Services die Verbraucher:innen nutzen möchten, desto tiefer tauchen sie ins Ökosystem der BNPL-App oder gar Super-App ein. Das ist zunächst nicht negativ per se – vor allem nicht für die Verbraucher:innen, wenn sie verantwortungsvoll damit umgehen.

Allerdings nimmt die Bindung zwischen Online-Shop und Kund:in genau in dem Maße ab, in welchem die Bindung zwischen BNPL-Zahlungsanbieter und Kund:in wächst. In einer Super-App besteht die größte Gefahr für einen Online-Shop am Ende darin, „einer unter vielen“ zu werden, der nur noch durch Preisvergleiche und Kundenbewertungen ein bisschen digitale Kontur gewinnen kann. Eine Diagnose, wie sie heute bereits auf viele Händler:innen auf Online-Marktplätzen zutrifft.

In unserem Journal-Artikel „Kundenloyalität steigern mit BNPL“ skizzieren wir ein Konzept, das den Titel „Alles unter einer Marke“ trägt. Dieses Konzept zeigt, wie ein Online-Shop maximale Kundenbindung und Loyalität generieren kann: „Egal, an welcher Stelle der Shopper Journey sich die Kund:innen befinden – jede Interaktion mit dem Online-Shop muss komplett in der Markenwelt des Shops stattfinden.“ Dabei spielen auch Zahlungsarten eine wichtige Rolle, die direkt vom Online-Shop angeboten werden oder (wie im Fall von White-Label) zumindest genauso aussehen und funktionieren.

Ob man sich letztlich für einen solchen eigenständigen Markenauftritt entscheidet oder sich an das Ökosystem einer Bezahl-App oder gar Super-App anschließen lässt, muss jede:r selbst entscheiden. Die Vor- und Nachteile sollte man aber im Vorfeld sehr bewusst abwägen.

F. Anhang: Übersicht über aktuelle Bezahl-Apps

  1. Apple Pay Later (aktuell in den USA verfügbar)
  2. Barclays Visa
  3. Buy now, pay later with Google Pay (aktuell in den USA verfügbar)
  4. Klarna
  5. PayPal
  6. Riverty
  7. Scalapay
  8. Seezle

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